Beschreibung:

Es gibt Fälle in denen gewünscht ist, dass nur das normale Browsen im Internet über den Proxy geleitet wird, nicht aber normale Applikationen.

Dies kann wünschenswert sein, wenn auf das Hinzufügen vieler Ausnahmen verzichtet werden soll.

Damit die Sicherheit gewährleistet ist, sollte z. B. mit Hilfe von Gruppenrichtlinien o. Ä. erzwungen werden, dass die Browser mit einem Proxy arbeiten. Der Benutzer sollte hier keine Möglichkeit haben, diesen Mechanismus durch Clienteinstellungen zu umgehen.


Voraussetzungen:


Vorgehensweise:

1. HTTP- und HTTPS-Proxy in den intransparenten Modus schalten.

Beim intrasparenten Modus mus der Proxy im Browser manuell angesprochen werden. Dies erfolgt im Falle von HTTP über den Port 10080 und bei HTTPS über den Port 10443.

1.1

2. Erstellen von einem benutzerdefinierten Dienst für HTTP (TCP 80) und HTTPS (TCP 443):


3.) Verwenden der neuen Dienstobjekte auf einer Regel.


Das Standardobjekt für HTTP bzw. HTTPs darf in diesem Fall keinen Proxy verwenden, das benutzerdefinierte Objekt muss den Proxy hingegen verwenden.


3.) Eintragen des Proxys in den Browser. In diesem Beispiel hat die Firewall selbst die IP-Adresse 192.168.3.254. Der HTTP-Proxy wird über den Port 10080, der HTTPS-Proxy über den Port 10443 angesprochen.