Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

« Vorherige Version anzeigen Version 5 Nächste Version anzeigen »


Beschreibung:

Das BPjM-Modul wird von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz herausgegeben und sperrt Webseiten, die Kindern und Jugendlichen in Deutschland nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Diese Funktion ist besonders für Schulen und Bildungseinrichtungen mit minderjährigen Schülern relevant. Damit sind DNS-Domains, deren Inhalte offiziell als jugendgefährdend eingestuft werden, für die entsprechende Zielgruppe in Deutschland nicht erreichbar.

Eine automatische und regelmäßige Aktualisierung und Erweiterung dieser Auflistung ist dabei gewährleistet. Das BPJM-Modul sperrt DNS-Domains, die auf der offiziellen Webseiten-Liste der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) stehen. Eine Sperrung nach Kategorie oder Override (Erlauben) ist hierbei nicht möglich.

In diesem Artikel wird beschrieben, wie der BPjM-Filter auf einer LANCOM R&S®Unified Firewall eingerichtet werden kann.

Der BPjM-Filter prüft DNS-Domains und sperrt die zugehörige IP-Adresse, wenn sich die DNS-Domain auf der BPjM-Filterliste befindet. Wenn auf einem physikalischen Web-Server mit einer IP-Adresse aber mehrere virtuelle Web-Server bereitgestellt werden, haben alle Webseiten dieselbe IP-Adresse. Dadurch werden alle Webseiten auf diesem Server gesperrt, sobald sich eine der DNS-Domains auf der BPjM-Filterliste befindet (sogenanntes Overblocking). Es ist zwar möglich eine gewünschte DNS-Domain wieder über die Firewall-Regel BPJM-ALLOW-LIST freizugeben. Dann sind aber alle DNS-Domains hinter dieser IP-Adresse wieder erlaubt (also gegebenenfalls auch unerwünschte DNS-Domains).


Voraussetzungen:


Vorgehensweise:

  • Keine Stichwörter